FachgebietArbeitsrecht
Das Arbeitsrecht ist seit 1990 Fachgebiet der Kanzlei.
- Kündigungsschutz / Kündigungsschutzklage
Bei einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist zur Prüfung der Möglichkeiten, gegen diese vorzugehen, Eile geboten.
Für Kündigungsschutzklagen gelten nur kurze Fristen.
Für Arbeitgeber ist vor der Kündigung eine Prüfung der Erfolgsaussichten für die vorliegenden betrieblichen, persönlichen / krankheitsbedingten oder verhaltensbedingten Gründe unabdingbar.
- Abfindung
Auch wenn ein Rechtsanspruch auf Abfindung nur in ganz besonderen Einzelfällen besteht, gelingt es durch zielführende Verhandlungen Abfindungen zur Beendigung des Arbeitsrechtsstreits zu vereinbaren.
- Arbeitslohn / Gehalt
Die Durchsetzung der Zahlung der Arbeitsvergütung oder die Begründung des Abzuges sollten zeitnah erfolgen und arbeitsvertragliche und gesetzliche Fristen berücksichtigen.
- Urlaub
- Arbeitszeit
- Abmahnung
- Schwerbehindertenrecht
- Arbeitsverträge (Gestaltung, Prüfung)
Die oben genannten Bereiche des Arbeitsrechts können auch als Einzelfall große Bedeutung haben und werden individuell bearbeitet.