Wir bieten Ihnen die unmittelbare Beauftragung unserer Kanzlei bereits im vorgerichtlichen Inkasso an. Bei der Notwendigkeit eines nachfolgenden gerichtlichen Mahnverfahrens sowie der Zwangs- vollstreckung ist somit die Möglichkeit einer effektiven Bearbeitung aus einer Hand gegeben, ohne die zusätzlichen Kosten der auf die vorgerichtliche Tätigkeit beschränkten Inkassobüros und dem mit der Weitergabe vom Inkassobüro zur Anwaltskanzlei häufig verbundenen Informationsverlust.
Die Bearbeitung ist während des gesamten Verfahrens durch Rechtsanwälte mit der ent- sprechenden begleitenden Beratung gewährleistet, während in Inkassobüros meist keine Juristen und keine juristisch ausgebildeten Sachbearbeiter tätig sind.
Die Kosten anwaltlicher Inkassotätigkeit sind durch die Schuldner vollständig zu erstatten und provisionsfrei. Die Kosten der Inkassobüros sind dagegen nicht oder nur teilweise erstattungsfähig. Für den Fall, daß sich Ihre Forderung als nicht durchsetzbar erweist, können wir Ihnen die Vereinbarung einer Kostenbegrenzung auf einen geringfügigen Betrag anbieten.
Vorbereitend ziehen wir regelmäßig über Kooperationspartner bei den größten deutschen Datenbanken Bonitäts- und Wirtschaftsauskünfte ein und können Ihnen diese jederzeit übermitteln.
Zur Besprechung und zum Abschluß einer konkreten Vereinbarung stehen wir Ihnen umgehend zur Verfügung.
Auftrag
vorgerichtliches Inkasso
gerichtliches Mahn- und Zwangsvollstreckungsverfahren
Überwachung gerichtlich titulierter Forderungen
Auf telefonische, elektronische oder schriftliche Aufforderung übersendet die Rechtsanwaltskanzlei Urban über Kooperationspartner bei den größten deutschen Datenbanken (Creditreform u.a.) Bonitäts- und Wirtschaftsauskünfte unmittelbar online oder per Telefax.
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