Urban
Rechtsanwaltskanzlei
FachgebietFamilien- und Erbrecht
Im Fachgebiet Familien- und Erbrecht kann mit über 30-jähriger Berufserfahrung in den meisten Fällen eine erfolgreiche Konfliktlösung erzielt werden.
- Ehescheidung
Die Beratung und Vertretung bei einer bevorstehenden Ehescheidung umfasst folgende Grundfragen:
- Zugewinn, Vermögensauseinandersetzung
- Elterliche Sorge (Aufenthalt und Umgang)
- Kindesunterhalt
- Ehegattenunterhalt
- Ehewohnung, Hausrat
- Versorgungsausgleich (Rentenanwartschaften)
Der Prozess vor dem Familiengericht kann im Rahmen einer einvernehmlichen Ehescheidung auch durch nur einen Rechtsanwalt zur Kostenersparnis geführt werden.
- Erbauseinandersetzung
Im Fachgebiet Erbrecht hat sich in den zurückliegenden Jahren die einvernehmliche oder streitige Auseinandersetzung nach einem Erbfall als besonders beratungsintensiv erwiesen.
- Testamente
Die Auslegung eines Testaments ist die Grundlage des weiteren erbrechtlichen Verfahrens.
- Erbengemeinschaft
Die aus den Erben entstehende Erbengemeinschaft stellt ein besonderes Rechtssubjekt dar und soll nach Möglichkeit schnell aufgelöst werden.
- Pflichtteilsrecht
Pflichtteilsrechte können nur befristet geltend gemacht werden und bedürfen der Prüfung und Berechnung.
- Erbenhaftung
Die Haftung der Erben besteht kraft Gesetzes. Sie kann jedoch Beschränkung finden.