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Urban
Rechtsanwaltskanzlei

 

FachgebietFamilien- und Erbrecht

Im Fachgebiet Familien- und Erbrecht kann mit über 30-jähriger Berufserfahrung in den meisten Fällen eine erfolgreiche Konfliktlösung erzielt werden.

  • Ehescheidung
    Die Beratung und Vertretung bei einer bevorstehenden Ehescheidung umfasst folgende Grundfragen:
    • Zugewinn, Vermögensauseinandersetzung
    • Elterliche Sorge (Aufenthalt und Umgang)
    • Kindesunterhalt
    • Ehegattenunterhalt
    • Ehewohnung, Hausrat
    • Versorgungsausgleich (Rentenanwartschaften)

    Der Prozess vor dem Familiengericht kann im Rahmen einer einvernehmlichen Ehescheidung auch durch nur einen Rechtsanwalt zur Kostenersparnis geführt werden.

  • Erbauseinandersetzung
    Im Fachgebiet Erbrecht hat sich in den zurückliegenden Jahren die einvernehmliche oder streitige Auseinandersetzung nach einem Erbfall als besonders beratungsintensiv erwiesen.
    • Testamente
      Die Auslegung eines Testaments ist die Grundlage des weiteren erbrechtlichen Verfahrens.
    • Erbengemeinschaft
      Die aus den Erben entstehende Erbengemeinschaft stellt ein besonderes Rechtssubjekt dar und soll nach Möglichkeit schnell aufgelöst werden.
    • Pflichtteilsrecht
      Pflichtteilsrechte können nur befristet geltend gemacht werden und bedürfen der Prüfung und Berechnung.
    • Erbenhaftung
      Die Haftung der Erben besteht kraft Gesetzes. Sie kann jedoch Beschränkung finden.
 
Urban RechtsanwaltskanzleiCarl-von-Ossietzky-Straße 67, 99423 Weimar
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