Die Regulierung der umfangreichen Ansprüche nach einem Verkehrsunfall wird durch die Kanzlei seit 1990 vorgenommen. Die Regulierung sollte durch einen Rechtsanwalt erfolgen, um alle Ansprüche durchzusetzen.
Bei Fremdverschulden werden die entstehenden Vertretungskosten durch den Unfallgegner bzw. dessen Versicherung getragen.
führen zu den meisten Bußgeldverfahren.
Die Reformen des Bußgeldkataloges sowie des Punktesystems haben zu einer Verschärfung der Strafen für Verstöße gegen die Straßenverkehrsvorschriften geführt.
Der Verlust des Führerscheins erfolgt nach 8 Punkten.
Die Verjährung der Registereintragungen dauert 2,5 – 5 Jahre.
Eine erfolgreiche Prüfung und Abwehrstrategie kann am besten erfolgen, wenn bereits bei Erhalt des Anhörungsbogens die Bearbeitung durch den Rechtsanwalt beginnt.
Nach Akteneinsicht steht fest, ob bereits formelle Fehler der Behörde oder Verjährung zur Unwirksamkeit des drohenden Bußgeldbescheides führen.
Nach Einspruch und schließlich im Verfahren vor dem Amtsgericht ist eine Herabsetzung der Strafmaßnahme oft im Verhandlungsweg möglich.
Die Kosten der Vertretung übernimmt in der Regel der Rechtsschutzversicherer.
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