Die Spezialisierungsgebiete der Kanzlei seit 1990, Arbeitsrecht, Familien- und Erbrecht, Immobilien- und Mietrecht, Baurecht sowie Verkehrsrecht /Bußgeldsachen und das Medizinrecht bilden eigene Bereiche des Zivilrechts.
Vertragsrecht ist ein wichtiger Schwerpunkt des Zivilrechts. Die Beratungs- und Vertretungstätigkeit erfolgt insbesondere zu folgenden Themen:
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